Rechtslage

rund um Dich und den Pop-up-Store!

Wer einen Pop-up-Store eröffnen möchte, muss sich auch mit der Rechtslage auseinandersetzen. Wie es mit der Gewerbeanmeldung aussieht, erklären wir Dir in diesem Ratgeber

City-Management Gotha | Pop-up-Store

SETZE DICH MIT DER RECHTSLAGE AUSEINANDER

Alles muss seine Ordnung haben – auch bei einem temporären Pop-up-Store. Selbst wenn es weniger spannend ist, sich mit der Rechtslage auseinanderzusetzen, ist es doch ein notwendiges Übel. Nur wer sich rechtzeitig um alles kümmert, kann unbeschwert mit dem Gothaer Pop-up-Store durchstarten.

VORAUSSETZUNGEN FÜR EINE GEWERBEANMELDUNG

In der Regel gilt: Jeder kann ein Gewerbe anmelden und betreiben. Dafür musst Du Dich beim Ordnungsamt anmelden und nach Ende des Pop-up-Stores wieder abmelden.

Bei einem Pop-up-Store handelt es sich genauso wie bei einem ortsfesten Stand in einem Einkaufzentrum um ein stehendes Gewerbe. Solch ein Gewerbe ist anzeigepflichtig. Die Anzeige erfolgt bei der Gewerbebehörde der Stadtverwaltung Gotha und kostet in der Regel eine geringe Gebühr im unteren/mittleren zweistelligen Bereich. Du kannst Dich auch gleich hier online anmelden. Gegebenenfalls helfen wir vom Citymanagement Dir dabei.

Für die Anmeldung eines Pop-up-Stores ist lediglich Dein Ausweisdokument nötig. Nach erfolgreicher Anmeldung erhältst Du den Gewerbeschein, der für das Finanzamt oder den Großmarkt-Einkauf ein wichtiges Dokument ist.

Wichtig: Achte darauf, dass das Gewerbe zu Beginn der Tätigkeit angemeldet wird – also bevor Du die Räume anmietest, Waren bestellen oder Angestellte einstellst.

WER MELDET DAS GEWERBE AN?

Wer das Gewerbe anmelden muss, ist abhängig von der Rechtsform des Unternehmens:

  • Wer das Handelsgewerbe selbständig betreibt, ist als Person zur Anzeige verpflichtet.
  • Handelt es sich um eine Personengesellschaft, sind es alle persönlich haftenden, vertretungsberechtigten Gesellschafter, die sich anmelden müssen. Bei einer GbR oder einer OHG sind das in der Regel alle Gesellschafter; bei einer KG alle Komplementäre.
  • Bei einer GmbH ist der Geschäftsführer anzeigepflichtig.
  • Bei einer AG muss der Vorstand vorstellig werden.

Wenn Dein Unternehmen bereits ins Handelsregister eingetragen ist, musst Du bei der erstmaligen Gewerbeanmeldung den Handelsregisterauszug mitbringen. Kleingewerbe sind von der Eintragpflicht ins Handelsregister ausgenommen, müssen aber dennoch als Gewerbe angemeldet werden. Als Kleingewerbe gelten Unternehmern, deren Umsatz im vorangegangenen Jahr einen Betrag von 17.500 Euro nicht überschritten hat und deren Umsatz im laufenden Jahr maximal 50.000 Euro betragen wird.

SONDERREGELUNGEN FÜR GASTRONOMISCHEN BETRIEB ODER LEBENSMITTEL

Wenn Du ein Pop-up Café betreiben willst, ist das in der Regel kein Problem – es sei denn, möchtest auch Alkohol ausschenken. Ist dies der Fall, braucht es eine Sondergenehmigung. Dafür musst Du im ersten Schritt eine Gewerbeerlaubnis (Konzession) beantragen, die zur Gewerbeanmeldung bereits vorliegen muss.

Die Gebührenhöhe für die sogenannte Gaststättenerlaubnis als Schank- und Speisewirtschaft hängt davon ab, ob diese befristet oder unbefristet ist. Eine befristete Erlaubnis kostet logischerweise weniger als eine unbefristet und liegt etwa im mittleren dreistelligen Bereich. Für eine unbefristete Gaststättenerlaubnis fallen hingegen Gebühren im vierstelligen Bereich an.

Übrigens: Wenn Du im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft – wie bei einer Eröffnungsfeier – Alkohol ausschenken magst, darfst Du das ohne Lizenz.

Für Lebensmittelverkauf gibt es gerade bei der Hygiene viele Vorschriften. Informiere dich frühzeitig darüber.

INFORMATIONEN BEIM ORDNUNGSAMT UND BEI DER IHK

Wenn es noch Unklarheiten und Unsicherheiten gibt, was die Rechtslage betrifft, gibt es weitere Informationen und Unterstützung beim zuständigen Ordnungsamt sowie bei der örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).

AUCH VERSICHERUNG UND ABSICHERUNG IST WICHTIG

Du solltest über eine Versicherung nachdenken. Vor dem Abschluss einer Police ist es für Dich wichtig zu prüfen, welche Risiken Du mit Deiner Tätigkeit haben wirst. Dabei stößt Du sicher auf Themen wie:

  • Haftungsrisiken – falls jemand durch Dich zu Schaden kommt,
  • Ertragsausfallrisiken – wenn Du beispielsweise infolge eines Schadens oder einer Krankheit den Pop-up-Store früher schließen musst,
  • Sachwertrisiken – falls Deine angemieteten Räumlichkeiten durch Eigenverschulden im Form von Brand, Wasser oder Vandalismus zu Schaden kommen,
  • Rechtsschutzrisiken – falls Du Dich juristisch vertreten lassen musst.

Es lohnt sich, den unabhängigen Rat von Versicherungsmakler*innen oder Versicherungsberater*innen einzuholen, die auf gewerbliche Themen spezialisiert sind. Womöglich gibt es Risiken, an die Du gar nicht gedacht hast, oder welche, die Du überbewertest.